Allgemeinen Geschäftsbedingungen der agentur-braun

1. Geltungsbereich der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gilt für alle Geschäfte der agentur-braun / Janina Braun (nachfolgend auch als „Agentur“ genannt) mit Unternehmern gem. § 14 BGB und Privatpersonen.

Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jeder zwischen der Agentur und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge, soweit nicht explizit andere Vertragsgegenstände vereinbart worden sind.

Diese AGB gilt für die Rechtsbeziehung zwischen der agentur-braun und dem Auftraggeber. Abweichende oder entgegenstehende Vertrags-, und/oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nicht Vertragsbestandteil. Die Agentur behält sich vor bei einer beiderseits vereinbarten Geschäftsbeziehung auf Teile, oder vollständig auf diese AGB zu verzichten. Dies gilt auch, falls während den Geschäftsbeziehungen sich die AGB des Auftraggebers und/oder die der Agentur verändern.

Diese AGB ist Geschäftsbestandteil und Eigentum der agentur-braun und darf ohne Einverständnis der Agentur unter keinen Umständen vervielfältigt, kopiert, oder zitiert werden.
 

2. Aufträge

Aufträge werden zu den Preisen und Geschäftsbedingungen der agentur-braun vereinbart, wenn diese nicht ausdrücklich anders ausgemacht sind. Für Mängel bei der Veröffentlichung eines Werbeauftrages haftet die agentur-braun nicht, ist aber bereit, eventuelle Ansprüche des Auftraggebers anzunehmen. Bei telefonisch oder mündlich erteilten Aufträgen übernimmt die agentur-braun keinerlei Haftung. Die agentur-braun hat für die vertragsmäßige Bereitstellung der Web- und Printmedien zu sorgen.
 

3. Vertragsabschlüsse

Verträge mit der agentur-braun kommen durch schriftliche Bestätigung des Angebotes zustande. Nachträgliche Vereinbarungen von Verträgen müssen durch die agentur-braun bestätigt werden. Mündliche Leistungen und Vereinbarungen sind der agentur-braun vorbehalten. AGB des Auftraggebers welche den AGB der agentur-braun entgegenwirken werden nicht anerkannt und sind kein Bestandteil des Vertrages. Unsere Angebote sind unverbindlicher Natur. Ein Vertrag
mit der Agentur kommt durch schriftliche Übermittlung per E-Mail, Fax oder Post zustande. Angebote gelten, wenn nicht anders ausgewiesen, 14 Tage ab Erhalt des Angebotes. Der Auftraggeber bevollmächtigt die Agentur in seinem Namen erforderliche Fremdleistungen einzuholen.
 

4. Preise

Alle Preise verstehen sich netto, ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Sollte im Laufe eines Leistungszeitraumes sich die gesellschaftliche Form der Agentur ändern, bedarf es seitens der Agentur keiner Bestätigung über die neue Rechtsform und deren einhergehenden Preisveränderungen gegenüber dem Auftraggeber. Preisangebote werden erst mit Bestätigung des Kunden verbindlich. Die agentur-braun behält sich das Recht vor, Preisänderungen oder Irrtümer seitens Dritter am Kunden zu verrechnen. Veränderungen der Löhne und feststellbare Kostenveränderungen berechtigen die Agentur, Angebotspreise entsprechend den Umständen anzupassen. Zusätzliche Kosten wie Verpackung und/oder Versand usw. sind vom Kunden zu tragen. Sind keine konkreten Kosten für einen Posten vereinbart, sind die entstandenen Aufwendungen zu bezahlen.
 

5. Vergütung

Die Vergütung wird entweder projektbezogen oder nach Aufwand, oder gemischt vereinbart. Die von der agentur-braun für diese Beträge zu erbringenden Gesamtleistungen können schriftlich fixiert werden. Fahrtkosten, Kosten für auswärtige Verpflegung und Unterkunft, Fotoaufnahmen außerhalb der Agentur, Modellkosten usw. können zusätzlich gesondert berechnet werden.
 

6. Leistungen

Erbrachte Leistungen stehen dem Kunden nur für die vereinbarten Werbezwecke zur Verfügung. Darüber hinaus bedarf es jeweils einer besonderen Vereinbarung über den Umfang, die zeitliche und gebietliche Nutzung und einer entsprechenden Aufwandsentschädigung. Die Übergabe von Rechten an den Auftraggeber hängen von den vollständigen Zahlungen des vereinbarten Vertrages ab. Die Agentur ist bemächtigt, Vertragsleistungen an Dritte teilweise oder vollständig an Dritte weiterzugeben. Aufwendungen, welche die vertragliche Vereinbarung überschreiten, werden als Zusatzleistung gesondert berechnet.
 

7. Lieferbedingungen

Lieferungen gelten, falls nicht anders vereinbart, ab der agentur-braun. Die Haftung geht ab dem Lieferzeitpunkt durch die agentur-braun an den Auftraggeber über. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Lieferfrist übernimmt die agentur-braun keine Haftung für Umstände, die die Agentur nicht verschuldet hat. Dies gilt besonders in Fällen von höherer Gewalt (z.B. wetterbedingte Zeitüberschreitungen, Umwelteinflüssen etc.). Die agentur-braun übernimmt keine Haftung für Schäden bei verspäteter postalischer Zustellung. Unverschuldeter Lieferverzug entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht. Vereinbarte Termine sind nicht als Fix anzusehen, es sei denn die Agentur hält vertraglich ein Fixtermin mit dem Auftraggeber fest. Falls nicht anders vereinbart gilt: Der Leistungszeitpunkt entspricht dem Rechnungsdatum.
 

8. Haftungsbeschränkung

Bei Vorsatz haftet die agentur-braun uneingeschränkt. Bei Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise voraussehbaren Schaden begrenzt. Für den rechtlichen Nachweis der vom Auftraggeber gemachten Angaben, insbesondere über Warenzeichen, Produkte, Urheberrechte, Firmen- und Warenbezeichnungen, haftet der Auftraggeber. Ansprüche, welche hieraus gegen die agentur-braun entstehen sind ausgeschlossen. In diesem Fall stellt der Auftraggeber die Agentur von jeglicher Haftung frei. Bei nicht von der agentur-braun oder vom beauftragten Drittanbieter verschuldete Schwierigkeiten, u.a. Witterungsschwierigkeiten bei Aufnahmen, Bereitstellung von Produkten, Nichterscheinen von abgesprochenen Teilnehmern und dergleichen trägt der Auftraggeber das Risiko und die damit einhergehenden Kosten. Nimmt der Auftraggeber die vereinbarte Leistung nicht entgegen, so wird nach Ablauf einer Frist von zwei Wochen die vereinbarte Vergütung in voller Höhe fällig. Schadensersatzansprüche bleiben bei verweigerter Abnahme vorbehalten. Nach Leistungsfrist eingetretenen Veränderungen oder Verschlechterungen sowie verlorengegangene Produkte gehen zu Lasten des Auftraggebers. Sollen die bei der Agentur lagernden oder sich zeitweilig befindlichen Unterlagen, Produkte, Geräte oder ähnliches des Auftraggebers versichert werden, obliegt dies dem Auftraggeber. Die agentur-braun kann nur für eine ordnungsgemäße Lagerung und Umgang mit Unterlagen, Produkten, Geräten oder ähnlichem garantieren.
 

9. Urheber- und Nutzungsrechte

Alle Rechte an den erstellten Aufträgen, Medien und Produkten sind der agentur-braun vorbehalten. Es kann auf den Verzicht der Rechte seitens der Agentur nur schriftlich festgehalten in Verträgen verzichtet werden. Sollen die im Rahmen einer Werbeaktion erarbeiteten Gestaltungen als Warenzeichen, Design, Ausstattung, Firmen- oder Warendesigns vom Auftraggeber übernommen werden, so kann hierfür ein besonderer Kostenaufwand vereinbart werden. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglicher Form und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Medien und ähnlichen verbleiben bei der agentur-braun. Für die Rechte der Vervielfältigung sowie für alle formalrechtlichen Voraussetzungen, die zur Erfüllung des Auftrages erforderlich sind, ist der Auftraggeber allein verantwortlich.
Fotografien, Negative, Entwürfe und sonstige erarbeitet Medien sind Eigentum der agentur-braun oder des von der Agentur beauftragten Drittanbieters. Die Aufbewahrung der Negative erfolgt ohne Gewähr. Auch das Urheberrecht an den Aufnahmen bleibt vorbehalten, soweit nicht andere Vereinbarungen getroffen werden. Für Mängel in den formalrechtlichen Voraussetzungen, deren Erfüllung dem Auftraggeber obliegt, übernimmt die agentur-braun keine Haftung. Abgelehnte Werkgestaltungen und Leistungen wie Skizzen, Entwürfe sowie Fotos und Medien bleiben der Agentur zur weiteren Nutzung und Verwertung vorbehalten. Vom Auftraggeber abgelehnte Entwürfe können durch eine gesonderte Vereinbarung reserviert werden. Die agentur-braun darf die Arbeitsergebnisse eines erteilten Auftrags zum Zweck der Eigenwerbung veröffentlichen. Diese werbliche Verwendung kann durch eine gesonderte Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der Agentur ausgeschlossen werden.
Werden Medien, Texte und Inhalte vom Auftraggeber gestellt, obliegt es dem Auftraggeber, die damit einhergehenden Nutzungsrechte zu beachten und der agentur-braun mitzuteilen. Für etwaige Schäden und Kosten in Folge von Urheberrechtsverletzungen kann die agentur-braun nicht haftbar gemacht werden.
 

10. Drittanbieter und Unterauftragnehmer

Bei Leistungen von Dritten für die agentur-braun hat die Agentur freie Verfügbarkeit für den Auftraggeber zu garantieren. Für die Arbeiten, die von der Agentur an Dritte vergeben werden, haftet die Agentur nicht. Die Agentur ist dem Auftraggeber gegenüber nicht verpflichtet, Unterauftragnehmer oder Drittanbieter mitzuteilen.
 

11. Mangelansprüche

Beanstandungen der aufgebrachten Leistungen müssen innerhalb von zwei Wochen, gerechnet ab Absende- Einstelldatum, bei der Agentur schriftlich eingereicht werden. Es kann Minderung oder Nachbesserung, jedoch nicht Rücktritt oder Schadensersatz geltend gemacht werden. Druckfertige Vorlagen und Korrekturabzüge müssen beim Auftraggeber unverzüglich geprüft werden und innerhalb eines Tages in schriftlicher oder mündlicher Form der Agentur mitgeteilt werden. Eine Haftung für vorliegende Text- und Druckfehler übernimmt die Agentur nicht. Beauftragt der Auftraggeber direkt eine Druckerei, der für seine Vervielfältigungsarbeit Druckunterlagen benötigt, die von der agentur-braun gestaltet und produziert werden, ist die Agentur von jeglicher Haftung gegenüber Mängeln an dem fertigen Druckobjekt frei gestellt.

Die agentur-braun übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für Mängel, die infolge des Druckprozesses entstehen. Dies schließt sowohl technische als auch qualitätsbezogene Druckfehler ein. Hierzu zählen unter anderem Farbabweichungen, Abweichungen in der Auflösung, Rasterungen und alle anderen eventuellen Unstimmigkeiten, die sich auf das Endergebnis des Druckauftrags auswirken könnten.

Im Rahmen unserer Dienstleistung bieten wir bei großen Auflagen unseren Auftraggebern die Möglichkeit, einen Testdruck zu prüfen. Sollte der Auftraggeber nach Prüfung des Testdrucks den Hauptdruck freigeben, so übernimmt dieser die volle Verantwortung für etwaige Druckmängel. Die Haftung der Agentur endet mit der Freigabe des Hauptdrucks durch den Auftraggeber.

In diesem Kontext ist zu beachten, dass der Auftraggeber seine Sorgfaltspflicht in Bezug auf die Prüfung des Testdrucks ausüben muss. Wenn der Auftraggeber Mängel während dieser Prüfung nicht bemerkt oder ignoriert und die Freigabe zum Hauptdruck erteilt, hat die Agentur keine Verantwortung für diese Mängel.

Jedoch bemühen wir uns, im Rahmen unserer Möglichkeiten, um eine hochwertige Druckqualität und werden stets zur Verfügung stehen, um vor dem Druck entsprechende Anpassungen und Optimierungen zu besprechen und umzusetzen.

Die Verantwortung der Agentur beschränkt sich auf die korrekte Bereitstellung der Druckdaten nach Freigabe durch den Auftraggeber und beinhaltet nicht die Behebung von Fehlern, die nach dieser Freigabe auftreten können.

Alle Forderungen und Mangelansprüche sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich an die Agentur zu richten. Nach diesem Zeitraum können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
 

12. Zahlungsbedingungen – Eigentumsvorbehalt

Vergütungen sind innerhalb der getroffenen Vereinbarungen pünktlich zu zahlen. Für alle Zahlungen gilt, falls nicht schriftlich durch die Agentur festgehalten, eine Frist von 14 Tagen ab Eingang der Rechnung. Ist die Frist überschritten kommt der Auftraggeber automatisch in Verzug, ohne dass eine Mahnung übermittelt werden muss. Verzugsfolgen richten sich, im Rahmen gesetzlicher Vorschriften, nach den Vorgaben der Agentur. Eine mündliche oder persönliche Vereinbarung ist nur legitim mit Einverständnis der Agentur. Bis zur endgültigen Bezahlung gilt uneingeschränkter Eigentumsvorbehalt. Die Agentur ist berechtigt von dem Auftrag zurückzutreten falls die Bezahlung nicht vor dem Anzeigen- oder Einschalt- Termin eingegangen ist. Werden fällige Forderungen nach erfolgter Leistungserbringung nicht beglichen, so sind mindestens 5% aber maximal 11% der vereinbarten Auftragssumme als Verzugsausgleich mit sofortiger Wirkung zu zahlen. Verzüge über einen längeren Zeitraum können mit monatlich steigendem Zins veranschlagt werden. Bei nicht Zahlung kann die Agentur davon absehen geforderte Leistungen zu erbringen. Auch wird diesbezüglich eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ausgeschlossen.
 

13. Rücktrittsrecht

Sollte die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers in Frage stehen (z.B. bei Konkurseröffnung, Insolvenzverfahren oder Zwangsvollstreckungen usw.), hat die Agentur das Recht den Vertrag aufzulösen. Offene Rechnungen werden somit mit sofortiger Wirkung fällig. Für noch nicht erbrachte Leistungen können Vorauszahlungen veranschlagt werden. Die vereinbarte Vergütung ist in jedem Falle zu zahlen, zuzüglich anfallender Neben- oder Fremdkosten. Noch nicht erbrachte Leistungen werden mit bis zu 50% berechnet. Wird ein Auftrag vom Kunden storniert, sind die erbrachten Leistungen sofort fällig. Es gilt die festgelegte Regelung: Schadenersatzansprüche gegen den Auftraggeber wegen Vertragsverletzung bleiben ausdrücklich vorbehalten. Aufrechnungen gegen die Ansprüche der agentur-braun sind ausgeschlossen.
 

14. Abwicklung

Mit der Erbringung der Leistungen und dem Vertragsende hat die agentur-braun dem Auftraggeber sämtliche zur Verfügung gestellten Unterlagen wie etwa Fotos, Medien, Dokumente usw. zurückzugeben. Bei offenen Rechnungen hat die Agentur ein Zurückbehaltungsrecht. Die agentur-braun behält sich Unterlagen und sonstige Dokumente sowie Medien und Produkte vor, falls vom Auftraggeber klar gemacht wurde, dass diese nicht länger vom Kunden gebraucht werden.
 

15. Geheimhaltung und Datenschutz

Die agentur-braun betrachtet die gesamte Zusammenarbeit mit dem Kunden und damit einhergehende Informationen und Bereitstellungen als Geschäftsgeheimnis. Bei der agentur-braun Beschäftigten und angewiesene Drittanbieter sind der Geheimhaltung verpflichtet. Bei Schäden durch Dritte haftet die Agentur nicht.
Sämtliche vom Auftraggeber übermittelten personenbezogenen Daten werden von der Agentur gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erhoben,
verarbeitet und gespeichert. Die vom Auftraggeber übermittelten Informationen und Unterlagen, welche personenbezogene Informationen Dritter enthalten, fallen in die Verantwortung des Auftraggebers hinsichtlich der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten durch die agentur-braun.
Etwaige Schadensansprüche auf Websiten des Kunden muss der Kunde selber tragen. Die agentur-braun haftet nicht für die Verletzung der Datenschutzgrundverordnung.
 

16. Kennzeichnungen und Belege

Die agentur-braun ist berechtigt, an allen von ihr gestalteten Werbemaßnahmen einen Firmentext und/oder ein Logo zu platzieren, wobei Platzierung und Schriftgröße mit dem Auftraggeber abgestimmt werden können. Die agentur-braun kann nach eigenem Ermessen von diesem Recht absehen. Der Agentur stehen von allen Gestaltungsmedien- und Produkten mindestens fünf Exemplare zu.
 

17. Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden Ansprüche wird Ludwigsburg festgelegt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als rechtskräftig, sofern von der Agentur nicht anders angesehen. Ist ein Vertragspartner kein Vollkaufmann, gilt die allgemeine Gerichtsstand-Regelung.
 

18. Sonderregelung

Die agentur-braun hält sich das Recht vor Preise, Leistungen und/oder Abgabetermine neu mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Dies ist mit Einverständnis der Agentur auch mündlich rechtskräftig.

19. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Diese AGB wurden zuletzt am 11.08.2023 aktualisiert.