Das Impressum, auch als Anbieterkennzeichnung bekannt, ist eine gesetzlich vorgeschriebene Angabe, die auf jeder Arzt Website, in Büchern, Zeitschriften und anderen Medien zwingend enthalten sein muss. Es dient als Schnittstelle zur Kontaktaufnahme und bietet umfassende Informationen über den Urheber der bereitgestellten Inhalte. In Deutschland unterliegt das Impressum den Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) und des Rundfunkstaatsvertrags (RStV).
Inhaltsverzeichnis
1. Was muss in einem Impressum für Ärzte enthalten sein?
Die Grundelemente eines Impressums variieren je nach Art des Anbieters. Hier sind jedoch einige allgemeine Angaben, die in einem Impressum aufgeführt werden müssen:
- Name und Anschrift des Anbieters
- Kontaktinformationen wie E-Mail-Adresse und Telefonnummer
- Registereintrag und Registernummer, falls vorhanden
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, falls vorhanden
Für Einzelunternehmen und GmbHs gelten zusätzliche Anforderungen, die weiter unten im Detail erläutert werden.
1.1 Die Impressumspflicht nach § 5 TMG
Die gesetzlichen Vorschriften zur Impressumspflicht in Deutschland sind gemäß § 5 TMG besonders relevant für Telemedien. Dies betrifft nicht nur Websites, sondern auch mobile Apps und Profile in sozialen Medien. Die Einhaltung dieser rechtlichen Bestimmungen ist von großer Bedeutung, da Verstöße empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen können.
2. Einzelheiten zur Impressumspflicht für Arztpraxen
2.1 Name und Anschrift des Diensteanbieters
Das Impressum muss den vollständigen Namen und die Anschrift des Diensteanbieters enthalten. Bei natürlichen Personen sind mindestens ein ausgeschriebener Vorname und der Nachname erforderlich. Bei juristischen Personen und Personengesellschaften müssen die Firmenbezeichnung, die Rechtsformbezeichnung und der Name des Vertretungsberechtigten angegeben werden. Ein Postfach reicht nicht aus – die vollständige Adresse des Firmensitzes ist erforderlich.
2.2 Angaben zur schnellen Kontaktaufnahme
Das TMG verlangt, dass Diensteanbieter eine Möglichkeit zur „schnellen, elektronischen Kontaktaufnahme“ bereitstellen. Dies beinhaltet in der Regel eine E-Mail-Adresse. Interessanterweise ist eine Telefonnummer nicht zwingend erforderlich. Allerdings kann eine Telefonnummer den transparenten und seriösen Eindruck eines Impressums verstärken.
2.3 Register- und Registernummer
Falls das Unternehmen in ein öffentliches Register eingetragen ist, muss im Impressum der Ort des Registers und die entsprechende Registernummer angegeben werden. Beispiele für solche öffentlichen Register sind das Handelsregister, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister und das Genossenschaftsregister.
2.4 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Wirtschafts-Identifikationsnummer
Sofern beantragt und zugeteilt, sind die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die Wirtschafts-Identifikationsnummer im Impressum aufzuführen. Die Steuernummer selbst gehört jedoch nicht zu den Pflichtangaben und muss daher nicht im Impressum erscheinen.
2.5 Berufsspezifische Angaben für Ärzte
Für bestimmte Berufsgruppen gelten zusätzliche Anforderungen, insbesondere für Freiberufler, deren Berufsausübung speziell geregelt ist. Diese müssen im Impressum zusätzliche Informationen bereitstellen.
3. Besondere Anforderungen für Einzelunternehmen und GmbHs
3.1 Was muss im Impressum eines Einzelunternehmens stehen?
Einzelunternehmen haben spezifische Verpflichtungen. Sie müssen ihren vollständigen Namen und die komplette Adresse angeben und eine Möglichkeit zur schnellen Kontaktaufnahme, wie eine E-Mail-Adresse oder ein Kontaktformular, zur Verfügung stellen.
Sie sind jedoch nicht verpflichtet, im Handelsregister eingetragen zu sein, es sei denn, sie überschreiten eine bestimmte Umsatzgrenze. In diesem Fall gelten sie als Kaufmann oder Kauffrau und benötigen eine Handelsregistereintragung.
3.2 Was muss im Impressum einer GmbH stehen?
Für GmbHs sind die Anforderungen strenger. Sie müssen ihre vollständige Firmenbezeichnung, die Rechtsform, die Firmenanschrift und Angaben zur Rechtsform im Impressum angeben. Wenn sich die GmbH in Liquidation befindet, muss dies entsprechend gekennzeichnet sein.
Wenn die GmbH sich in Liquidation befindet, muss eine entsprechende Kennzeichnung im Impressum stehen.
4. Verstöße gegen die Impressumspflicht
4.1 Bußgeld und Abmahnung
Verstöße gegen die Impressumspflicht können ernste Folgen haben. Sie können als Ordnungswidrigkeit behandelt werden, wenn die erforderlichen Informationen entweder gar nicht, fehlerhaft oder unvollständig bereitgestellt werden. Dies kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro bestraft werden.
Darüber hinaus können Verstöße auch eine Abmahnung nach sich ziehen. In diesem Fall kann der Website-Betreiber aufgefordert werden, die Abmahnkosten und die Rechtsanwaltskosten zu begleichen.
4.2 Die Bedeutung der Impressumspflicht
Die Impressumspflicht ist ein wichtiger Aspekt des Verbraucherschutzes in Deutschland. Sie gewährleistet, dass Verbraucher einen Weg haben, den Anbieter einer Website oder eines anderen Mediums zu kontaktieren, und trägt zur Transparenz und Rechenschaftspflicht im Internet bei.
Fazit
Ein vollständiges und korrektes Impressum ist ein wesentlicher Bestandteil einer rechtssicheren Arztpraxis-Website. Es schützt Sie vor möglichen Abmahnungen und Bußgeldern und sorgt gleichzeitig für Transparenz und Vertrauenswürdigkeit gegenüber Ihren Patienten.
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FAQ
- Was muss im Impressum eines Kleinunternehmens stehen?
Kleinunternehmer müssen ihren vollständigen Namen und ihre vollständige Adresse im Impressum angeben und eine Möglichkeit zur schnellen Kontaktaufnahme bereitstellen, wie eine E-Mail-Adresse oder ein Kontaktformular. Die Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist nicht erforderlich, es sei denn, sie wurde beantragt und zugeteilt.
- Was muss im Impressum einer GmbH stehen?
Im Impressum einer GmbH müssen die vollständige Firmenbezeichnung, die Rechtsform, die Firmenanschrift und Angaben zur Rechtsform genannt werden. Wenn die GmbH in Liquidation ist, muss dies ebenfalls angegeben werden.